Werte Einwohnerinnen und Einwohner

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das Corona Virus hat auch die Gemeinde Rheinmünster fest im Griff.

Um die weitere Ausbreitung zu verlangsamen, haben die Bundes- und Landesregierung deutlich spürbare Einschnitte in das öffentliche Leben verordnet.

  1. Unabhängig vom Lebensalter werden alle Einwohner angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  1. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht, im Haushalt lebenden Person, oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  1. Die Wege zur Arbeit, zur Notbetreuung, zum Einkaufen, zu Arztbesuchen, zur Teilnahme an erlaubten Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  1. Die gemeindlichen Einrichtungen wie die Kindertagesstätten, Schulen, Hallenbad, Turn-, Sport- und Festhallen, Vereinsproberäume und sonstige öffentliche Versammlungsräume und Plätze bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  1. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen werden vom gemeindlichen Ordnungsamt und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlung mit hohen Bußgeldern, ggf. mit Freiheitsentzug bestraft.
  1. Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern sind einzuschränken.
  1. Gastronomiebetriebe wurden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  1. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  1. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

All diese Maßnahmen dienen dem Ziel, die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen.

Hiermit bittet die Gemeindeverwaltung Rheinmünster eindringlich alle Einwohner/innen, sich an diese Maßnahmen zu halten.

Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen, können wir unser Ziel erreichen.

Ihr
Helmut Pautler
Bürgermeister