Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern weiterhin untersagt

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Aufgrund der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt wird die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern über den August hinaus verlängert. Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – auch in geringen Mengen – im Landkreis Rastatt bis 30. September 2022 untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bundeswasserstraße Rhein und Baggerseen sowie das Tränken.

Die Wetterlage hat sich seit der erstmaligen Beschränkung nicht wesentlich geändert. Die fortgesetzte Trockenheit, Abflusssituation und Wetterprognose lassen bis Ende September keine Phase mit umfangreichen, flächendeckenden Niederschlägen und eine Erholung der Niedrigwasserstände an den oberirdischen Gewässern erwarten. Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands verhindert werden. Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass Grundwasserentnahmen aus Brunnen nicht Gegenstand der Allgemeinverfügung sind. Die Entnahme von Grundwasser aus einem genehmigten Brunnen zur Beregnung des privaten Hausgartens ist im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich gestattet.

Service
Die Allgemeinverfügung ist als öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de zu finden.