Wasser- und Abwassergebühren sind fällig

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Das Rechnungsamt macht darauf aufmerksam, dass der 1. Abschlag für die Wasser- und Abwassergebühr am 31.03.2022 zur Zahlung fällig ist.

Sofern Sie der Gemeinde Rheinmünster kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, nutzen Sie für die Überweisung des Abschlags bitte eine der folgenden Bankverbindungen:

Sparkasse Bühl
IBAN: DE15 6625 1434 0014 0121 99
BIC: SOLADES1BHL

Volksbank Bühl eG
IBAN: DE86 6629 1400 0000 1017 02
BIC: GENODE61BHL