Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel

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Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel hat eine weit verbreitete Tradition. Bei aller Freude und Ausgelassenheit zu Silvester und Neujahr sollten allerdings notwendige Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften nicht außer Acht gelassen werden.

So gilt aus Gründen des Lärmschutzes das gesetzliche Verbot, in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen Feuerwerkskörper abzufeuern. Aus Gründen des Brandschutzes ist es außerdem verboten, Raketen, Böller und dergleichen in unmittelbarer Nähe von alten historischen Fachwerkhäusern zu zünden.

Im Umgang mit Feuerwerkskörpern sind folgende wichtige Grundregeln zu beachten:

  • Vermeiden Sie leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern, weil sehr schnell Schäden für Personen und Sachen (Brandgefahr) entstehen können. Auf den Verpackungen und den einzelnen Böllern ist eine Gebrauchsanweisung angebracht, die zu beachten ist.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand. Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Klasse II durch Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Bei Schäden haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder.
  • In der Nähe von Gebäuden und Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können wie z.B. Scheunen oder Stallungen, sollen Feuerwerkskörper nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung gezündet werden.
  • Bedenken Sie auch, dass in ihrer Nachbarschaft vielleicht alte und kranke Menschen wohnen, die Ruhe brauchen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist ohne behördliche Erlaubnis nur am 31. Dezember und am 01. Januar erlaubt.

Ergänzend hierzu gibt die Feuerwehr noch einige Tipps zum Brandschutz in der Silvesternacht:

  • Achten Sie darauf, dass Lüftungsklappen, Fenster (insbesondere Dachflächenfenster) und Türen geschlossen sind.
  • Kontrollieren Sie Haus und Grundstück auf Einschläge und Rückstände von Feuerwerkskörpern.
  • Halten Sie Löschmittel, wie z.B. einen Eimer Sand oder Wasser, ein feuchtes  Tuch oder einen Feuerlöscher griffbereit.
  • Treffen Sie vorsorgliche Maßnahmen für eventuelle Notfälle wie z.B. Stromausfall usw. (Bereitlegen von Taschenlampen).
  • Entzünden Sie Silvesterartikel, die in geschlossenen Räumen verwendet werden können, nur auf einer feuerfesten, stabilen Unterlage.

Feuerwerkskörper werden häufig auf öffentlichen Plätzen und Verkehrsflächen abgebrannt. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass die Rückstände von Böllern und Raketen spätestens am Morgen des Neujahrstages beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird darum gebeten, die gesetzlichen Vorgaben und allgemeinen Verhaltensregeln zu beachten, damit alle einen unbeschwerten Rutsch in das neue Jahr 2020 erleben können.