Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
in der Gemeindeverwaltung gehen jährlich rund 100 bis 120 Anfragen zu Bescheinigungen für Kindergarten- und Schulkindbetreuungsgebühren ein. Diese Verwaltungsleistung erfolgte bislang kostenfrei.
Im Zuge der Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung, die ab dem 01. Januar 2022 in Kraft tritt, wurde diese Verwaltungsleistung kalkuliert:
- Bescheinigung über entrichtete Kinderbetreuungskosten 12,80 €/ Fall
Künftig wird mit der Ausstellung dieser Bescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,80 € (u. a. Arbeitsaufwand, Sachkosten, Porto) erhoben.
Kostenfreie Möglichkeit für die Eltern und Erziehungsberechtigte:
Die Gemeindeverwaltung wird weiterhin bei der erstmaligen Anmeldung einen Gebührenbescheid versenden. Der Gebührenbescheid hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung des Tarifes erfolgt. Bei einer Änderung wird ein Änderungsbescheid versandt. Die Bescheide können als Nachweis herangezogen werden (beispielsweise bei der Steuererklärung, falls dies beim Finanzamt erforderlich ist). Desweiteren besteht die Möglichkeit, die Gebühren durch Kontoauszüge/ Online-Banking-Ausdrucke nachzuweisen. Die aufgezeigten Möglichkeiten sind für die Eltern und Erziehungsberechtigte mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.