Verunreinigung durch Hund vor Hunde-WC

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Vergangene Woche wurde diese „unappetitliche Aufnahme“ abgelichtet. Die unerfreuliche Hinterlassenschaft wurde unmittelbar vor dem dafür vorgesehenen Hunde-WC aufgefunden.

Die Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Dies gilt auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
Die bereitstehenden Hundekottüten sollen diese Verschmutzungen verhindern.

Auch wenn solche „Verstöße“ lediglich eine Minderheit der Hundehalter verursachen, muss dies in der Öffentlichkeit angesprochen werden.
Wenn Einwohner dies mitbekommen oder falsches Verhalten von Hundehaltern auffällt, sollten die sogenannten „Handlungsstörer“ darauf angesprochen werden. Verstöße gegen die Bestimmungen der gemeindlichen Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Hundehalter und Mitbürger ohne Hund auf Dauer gut miteinander auskommen.