In jüngster Zeit häufen sich die Reklamationen, dass einzelne Haupt- und Nebenerwerbslandwirte die landwirtschaftlichen Wirtschaftswege (auch nicht geteerten), die kombinierten Rad- und Wirtschaftswege und teilweise sogar die Gemeindestraßen in stark verschmutztem Zustand zurück lassen. Insbesondere bei widrigen Witterungsverhältnissen haben wir Verständnis dafür, dass Verschmutzungen nicht zu vermeiden sind. Aber bei entsprechend gutem Willen müsste es auch bei jeder Witterungslage möglich sein, die Wege nach getaner Feldarbeit zu reinigen. Die Verschmutzungen stellen eine zusätzliche Gefahr für Fußgänger, Autofahrer und Zweiradfahrer dar. Deshalb weisen wir darauf hin, dass die Verursacher in die Haftung genommen werden können.
Im Falle der unverhältnismäßigen Wegeverschmutzung werden die Verursacher künftig von der Gemeinde angeschrieben. Darüber hinaus behält sich die Gemeinde vor, in den Fällen, in denen die Wege über das unvermeidbare Maß hinaus verschmutzt werden, eine Wiederherstellung auf Kosten der Verursacher durchführen lassen.