Die Gemeinde Rheinmünster weist darauf hin, dass die Meldebehörde laut Bundesmeldegesetz Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln darf. Die Betroffenen können verlangen, dass die Veröffentlichung ihrer Daten unterbleibt. Wer von diesem Recht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies schriftlich oder zur Niederschrift dem Bürgermeisteramt Rheinmünster, Einwohnermeldeamt, mitzuteilen.
Derzeit gibt die Meldebehörde Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums der 70-, 75-, 80-, 85-,90- und 95-jährigen und ab 100 Jahren in jährlichen Abständen an die Presse weiter, sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt ist. Ebenso werden Ehejubiläen zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag bekanntgegeben.