Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes, Krans oder Containers
Da die Straßenverkehrsordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeindeverwaltung Rheinmünster gestellt werden. Die gebührenpflichtige Genehmigung erteilt dann das Landratsamt Rastatt als Untere Straßenverkehrsbehörde.
Das Formular „Antrag auf Einrichtung einer Baustelle“ finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Rastatt unter
www.landkreis-rastatt.de/Uebersicht+Formulare.html