Verhalten auf den Friedhöfen

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Besucher von Friedhöfen sind grundsätzlich aufgefordert, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Hierzu wurden in der Friedhofsordnung der Gemeinde Rheinmünster Verhaltensregeln aufgestellt.

Danach ist es auf den Friedhöfen nicht erlaubt,

  • die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, hierzu gehören auch Fahrräder. Ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie die Fahrzeuge der Gemeinde und der für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden.
  • Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.
  • Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern bzw. Abfälle, welche nicht auf dem Friedhof angefallen sind, dort zu entsorgen.

Um Beachtung dieser Verhaltensregeln wird gebeten.