Besucher von Friedhöfen sind grundsätzlich aufgefordert, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Hierzu wurden in der Friedhofsordnung der Gemeinde Rheinmünster Verhaltensregeln aufgestellt.
Danach ist es unter Anderem nicht erlaubt, Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.
Ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen diese Vorschrift wurde der Gemeindeverwaltung auf dem Friedhof im Ortsteil Söllingen gemeldet. Dort hat ein Tier sogar Hundekot auf einem Grab hinterlassen. Ähnliche Vorfälle wurde auch auf dem Friedhof Stollhofen gemeldet.
Besucher des Friedhofs werden hiermit eindringlich aufgefordert, keine Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu bringen. Festgestellte Verstöße gegen diese Vorschrift können beim gemeindlichen Ordnungsamt zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld geahndet werden.
