Die Gemeinde Rheinmünster informiert über die aktuelle Personalentwicklung in den Kindertagesstätten und den Beschluss, der hierzu in der Gemeinderatssitzung am 24.04.2023 gefasst wurde.
Im Juli 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zur Neuordnung der Leitungsstrukturen im Bereich KiTa mit der Einsetzung einer Kita-Gesamtleitung und der Ausweisung von vier Hausleitungen mit den gesetzlichen Leitungszeitanteilen je Haus zugestimmt.
„Um den künftigen Anforderungen an eine moderne und zukunftsorientierte Kita gerecht zu werden, braucht es eine starke Persönlichkeit als Führungskraft in den Einrichtungen sowie eine kompetente Führungskraft als Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung Rheinmünster“, so Bürgermeister Thomas Lachnicht.
Die Gemeindeverwaltung Rheinmünster hat sich daher intensiv Gedanken gemacht, wie sie die künftigen Herausforderungen in der Kita-Landschaft bestmöglich bewerkstelligen kann.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschlossen, die uneingeschränkte volle Verantwortung über das Personal, sowie über das pädagogische Konzept und der Elternarbeit, den Kita-Leitungen in den jeweiligen Einrichtungen zu übertragen. Die Kita-Leitungen werden künftig entsprechend der Einrichtungsgröße tarifkonform eingruppiert.
„Des Weiteren soll in jeder Einrichtung eine „ständige Stellvertretung“ eingerichtet werden. Damit diese Funktion auch mit fachlicher und persönlicher Qualität besetzt wird, wird dieses Personal analog der Einrichtungsgröße und den Vorgaben im Tarifvertrag eingruppiert“, so die Kita-Geschäftsführerin Daniela Reif.
Die bisherige „Kita- Gesamtleitung“ wird künftig als „Kita-Geschäftsführerin/ Trägerverantwortliche“ in der Gemeindeverwaltung geführt. Die Kita-Geschäftsführerin ist – wie bisher – für Grundsatzfragen, auch bei der pädagogischen Arbeit, als ständige Vertretung der Trägerschaft (Gemeinde Rheinmünster) verantwortlich. Sie ist die Hauptansprechpartnerin (Bindeglied) zwischen den einzelnen Behörden und den einzelnen Kita-Leitungen in Rheinmünster. Die Elternarbeit erfolgt weiterhin künftig vor Ort; nur bei äußerst schwierigen Fällen unterstützt die Kita-Geschäftsführerin die Kita-Leitung. Sie ist weiterhin die dienstliche Vorgesetzte aller Einrichtungsleitungen, der Jugendbetreuerin sowie des Personals der Grundschulbetreuung.
„Durch diese zukunftsorientierte Regelung ergibt sich ein Mehrwert für die Stelle als Kita-Leitung, da sie weiterhin eine pädagogische und fachliche Unterstützung von Trägerseite erhält“ informiert Hauptamtsleiter Mathias Bethge.