Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (WM) hat das Antragsportal sowie die Richtlinie zum Soforthilfeprogramm Corona veröffentlicht.
Alle wichtigen Informationen, u. a. wer antragsberechtigt ist, sind eingestellt unter
⇒ | https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ |
Das WM weist darauf hin, dass die Antragsberechtigten keine Antragsformulare auf dem Postweg oder per E-Mail an die Kammern oder das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg senden sollen, sondern bitte ausschließlich das Portal der Kammern zur Übermittlung des Antrags nutzen unter http://www.bw-soforthilfe.de/.
Das WM weist vorbehaltlich des Hinweises, dass die Beantwortung der Mailanfragen etwas Zeit in Anspruch nimmt, auch darauf hin, dass Unternehmen, Kammern und Verbände sich mit weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften an das Postfach coronaverordnung@wm.bwl.de wenden können.