Sitzungsvorlagen zum Thema “Ortsbeauftrage/r Ortsteil Schwarzach”

Veröffentlicht am

Vorlage

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2020

TOP Nr. 7 – Ortsbeauftragte/r Ortsteil Schwarzach

Sachverhalt

In der Gemeinde Rheinmünster ist vorgesehen, eine/n ehrenamtlich tätige Ortsbeauftragte/n für den Ortsteil Schwarzach mit Hildmannsfeld zu bestellen und ihr/ihm Aufgaben zuzuweisen, die den räumlichen Wirkungskreis des Ortsteils Schwarzach mit Hildmannsfeld betreffen. Ohne dies förmlich allzu eng festzulegen bzw. zu weit auszulegen soll sich der Aufgabenkreis ausrichten an den allgemeinen Bestimmungen der Aufgaben eines / einer Ortsvorstehers / Ortsvorsteherin. Im Wesentlichen örtlicher Ansprechpartner für die Einwohner, Ortsteilpflege, Gestaltung Grünflächen und Friedhof, Unterstützung der Verwaltung und ggf. Zuarbeit in Angelegenheiten bei Vermietung und Verpachtung gemeindlicher bebauter und unbebauter Liegenschaften, Jagdverpachtung, Fischereipachtverträge. Ortsbeauftragte sollen auch das ehrenamtliche Verbindungsglied zwischen Vereinen und Verwaltung sein.

Mit dieser Funktion soll erreicht werden, dass der Ortsteil Schwarzach mit Hildmannsfeld ein/e Ansprechpartner/in auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung hat, wie auch in den Ortschaften Greffern, Söllingen und Stollhofen mit den ehrenamtlich tätigen Ortsvorstehern.

Gem. § 15 Abs. 2 GemO BW ist für die Bestellung von ehrenamtlichen tätigen der Gemeinderat zuständig. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Aufgabe dem Bürgermeister zu übertragen.

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Rastatt, kann ggf. im Anschluss an eine „Probezeit“, in welcher der durchschnittliche Zeitaufwand ermittelt wird, eine Pauschale als Entschädigung für den monatlichen Aufwand festgesetzt werden. Bis dahin könnte nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden. Es gelten die Beträge der gemeindlichen Entschädigungssatzung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestimmt ein langjähriges Mitglied aus der Mitte des Gemeinderates, welches über die erforderliche Erfahrung für diese Tätigkeiten verfügt. Eine monatliche Entschädigung erfolgt über die Satzung für ehrenamtliche Tätigkeiten.


Vorlage

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05.10.2020

TOP Nr. 3 – Ortsbeauftragte/r Ortsteil Schwarzach

Sachverhalt

Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt, eine/n ehrenamtlich tätige/n Ortsbeauftragte/n für den Ortsteil Schwarzach mit Hildmannsfeld zu bestellen und ihm/ihr Aufgaben zuzuweisen, die den räumlichen Wirkungskreis des Ortsteils Schwarzach mit Hildmannsfeld betreffen.

Vorgeschlagen wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.07.2020 Herr Dieter Brombacher, ein langjähriges Mitglied des Gemeinderates, der über die erforderliche Erfahrung für diese Tätigkeit verfügt. Er hat in den letzten beiden Kommunalwahlen mit Abstand die jeweils höchste Stimmenzahl aller Kandidatinnen und Kandidaten erreicht. Zudem war er von 2009 bis 2014 als Ortsvorsteher im Ortsteil Schwarzach mit Hildmannsfeld tätig. Dem Gemeinderat gehört er seit rund zwanzig Jahren an. Als Abteilungskommandant war er bei der Freiwilligen Feuerwehr fünfzehn Jahre im Amt. Seit Jahren unterstützt er die Gemeindeverwaltung ehrenamtlich und unentgeltlich. Seit 2019 wurden zusätzliche Aufgaben im Ortsteil Schwarzach, beispielhaft werden hier genannt die Vorbereitung und Durchführung von Seniorenweihnachtsfeiern und Martinsumzug, Friedhofsangelegenheiten, Grünflächenpflege und Vereinsbetreuung.

In der letzten Gemeinderatssitzung stimmte der Gemeinderat mit neun Ja-Stimmen zu und mit neun Nein-Stimmen bei einer Enthaltung gegen den Personalvorschlag der Gemeindeverwaltung.

Erreicht ein Wahlvorschlag nicht über die Hälfte der anwesenden Stimmen, ist ein weiterer Wahlgang erforderlich. Gemäß § 37 Abs. 7 GemO BW findet der zweite Wahlgang in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung statt. Auf Verlangen ist die Wahl geheim mit Stimmzettel durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestimmt ein langjähriges Mitglied aus der Mitte des Gemeinderates, welches über die erforderliche Erfahrung für diese Tätigkeiten verfügt. Eine monatliche Entschädigung erfolgt über die Satzung für ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. über eine pauschale Regelung, welche der Gemeinderat im Einzelfall beschließt.

Beispielhafte Aufzählung

Vorbereiten und ggf. durchführen im Ehrenamt:

  • Öffentliche Grünanlagen, regelmäßige Durchsicht
  • Öffentliche Straßen und Wege, insbesondere Rad- und Wirtschaftswege
  • Ansprechpartner/Auskunft bei Pachtangelegenheiten
  • Vereinsbetreuung, insbesondere Jugendarbeit
  • Friedhofsangelegenheiten
  • Martinsumzug
  • gemeindliche Weihnachtsfeier für Senior/innen
  • Ansprechpartner für Verwendung von OT-Mitteln
  • Ansprechpartner der Verwaltung für Grundstückserwerb, -verkauf, -tausch
  • Vermittlung bei Fischwasserverpachtung
  • Vermittlung bei Jagdangelegenheiten
  • Pflege und Ausgestaltung des Ortsbildes
  • Ansprechpartner für den Kunsthandwerkermarkt und der Kirwe