Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 15. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028 liegt ab Montag, 22.05.2023 bis einschließlich Dienstag, 30.05.2023 im Rathaus Rheinmünster, Hauptamt Zimmer 2.5 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Einsprüche können bei der Gemeindeverwaltung Rheinmünster, Hauptamt, Lindenbrunnenstr. 1, 77836 Rheinmünster geltend gemacht werden.
Rheinmünster, 19.05.2023
Thomas Lachnicht
Bürgermeister