Schließung gemeindlicher Sport- und Festhallen, sowie deren Gymnastikräume

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Aufgrund Corona-Verordnung der Landesregierung vom 02.11.2020 müssen alle Sportanlagen und Sportstätten für den Trainings- und Übungsbetrieb, sowie für sportliche Veranstaltungen geschlossen werden. Ausgenommen von der Schließung ist gemäß Corona-Verordnung der Schulsportbetrieb, dieser kann weiterhin unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.

Sonstige unabdingbare Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem gemeindlichen Ordnungsamt oder der Gebäudeverwaltung auf.