Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
– Verwaltungsgebührenordnung – vom 23.01.1978
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 18.02.2019 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Artikel 1
Satzungsänderung
Die Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
Lfd. Nr. 14. Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Lfd. Nr. 14.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung 2,50 bis 50,– EUR
Lfd. Nr. 14.2 Auskunft über Bodenrichtwerte 2,50 bis 25,– EUR
werden ersatzlos gestrichen.
Die weitere Nummerierung im Gebührenverzeichnis wird fortlaufend angepasst.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2019 in Kraft.
Rheinmünster, den 19.02.2019
Helmut Pautler, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.