Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Rheinmünster
Die Hauptsatzung in der Fassung vom 17.02.1986, zuletzt geändert am 19.07.2010 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Satzungsänderung
§ 16 (Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) In den nach § 15 eingerichteten Ortschaften
- Greffern
- Söllingen
- Stollhofen
werden Ortschaftsräte gebildet.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Änderung ist erstmals bei der nächsten Kommunalwahl anzuwenden.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Rheinmünster, den 16.07.2018
Helmut Pautler, Bürgermeister