Gemeinderatsmitglieder stimmen schriftlich ab
Die Sanierungsarbeiten in und an der Realschule Rheinmünster wurden im vergangenen Jahr begonnen. Nach Abschluss der Erneuerung ging die Lehrküche mittlerweile in Betrieb.
Zur Weiterführung der Sanierungsarbeiten in den Fachräumen für Chemie, Physik und Biologie wurden insgesamt neun Gewerke ausgeschrieben. Vorgesehen war, in der für den 23. März 2020 anberaumten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates die Arbeitsvergaben zu beschließen.
Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Corona-Virus-Infektionen auch im Landkreis Rastatt stark angestiegen sind und mit einer weiteren Steigerung zu rechnen ist, haben die Mitglieder des Gemeinderates erstmals in der Geschichte der Reformgemeinde einer umfassenden Auftragsvergabe im schriftlichen Verfahren zugestimmt. Dadurch war es möglich, die wirtschaftlich günstigsten Unternehmen mit Aufträgen auszustatten.
Damit wurden mehrere Ziele erreicht. Zum einen kann, aus heutiger Sicht, der Bauzeitenplan eingehalten, zumindest jedoch zeitnah fortgeschrieben werden. Zum anderen haben die Unternehmen Planungssicherheit und können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Darüber hinaus können Materialbestellungen vorgenommen werden, denn die Unternehmen haben die Gewissheit, dass deren Leistung auch zuverlässig vergütet wird.
Dass dies möglich war, ist dem vorausschauenden und verantwortungsbewussten Handeln der Mitglieder des Gemeinderates zu verdanken. Sie wurden bereits zu Beginn der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass aufgrund der gestiegenen Anzahl von Corona-Infektionen viele Kontaktmöglichkeiten im täglichen Leben erheblich beschränkt werden. Damit Übertragungswege möglichst unterbrochen werden hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, die öffentliche Sitzung des Gemeinderates entfallen zu lassen und schriftlich abzustimmen.
Grundsätzlich sind Entscheidungen des Gemeinderates in öffentlichen Sitzungen zu treffen. Dies ist in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geregelt.
Eine Abweichung von diesem Grundsatz war ausnahmsweise in Absprache mit dem Landratsamt Rastatt, Rechts- und Kommunalamt aufgrund der sich abzeichnenden und deutlich zugespitzten Lage möglich.
Aus Sicht des Innenministeriums sollten zwar – soweit möglich – die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten und organisatorischen Maßnahmen wie beispielsweise Verlegung von Sitzungen vorrangig ausgeschöpft werden. Dies wäre allerdings für die Gemeinde wirtschaftlich nachteilig gewesen.
Denn eine Vergabe von Aufträgen ist zeitnah nach der Auswertung einer Ausschreibung durchzuführen, um die sogenannte Bindefrist einzuhalten. In den meisten Fällen wäre diese Bindefrist noch vor Monatsende abgelaufen. Bei einer Auftragserteilung nach Ablauf der Bindefrist wären die Bieter jedoch nicht mehr an ihre (günstigsten) Angebote gebunden gewesen.
Aufgrund der Wertung der Angebote wurde die Vergabe der Arbeiten so vorgeschlagen, dass der Zuschlag jeweils auf das annehmbarste Angebot fällt. Durch die schriftliche Beschlussfassung des Gemeinderates war es nun möglich, den Zuschlag so rechtzeitig zu erteilen, dass mit den günstigsten Anbietern eine vertragliche Auftragserteilung zustande kommt.
Die Baumaßnahme ist finanziert, Haushaltsmittel stehen im Haushaltplan zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2019 wurden 760.000 Euro eingestellt, im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 600.000 Euro. Zudem ist im Haushaltsjahr 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von einer Million Euro vorgesehen.
Den Mitgliedern des Gemeinderates gebührt in diesem Zusammenhang ein großes Lob, denn die Abstimmung konnte innerhalb von 24 Stunden ohne Gegenstimme erfolgen. Zudem war erfreulich, dass die Gesamtsumme der Auftragsvergaben unter der ursprünglichen Kostenschätzung blieb. Alles in allem ein vorausschauendes Vorgehen zum Schutz aller Beteiligter, der Mitglieder des Gemeinderates, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Öffentlichkeit.
Anlage:
⇒ | Vorlage öffentliche Sitzung Gemeinderat Rheinmünster, ursprünglich anberaumter Sitzungstermin Montag, 23.03.2020, Tagesordnungspunkt 2, einstimmige Beschlussfassung bei zwei Enthaltungen. |