Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung – Starkregenrisikomanagement

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 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

zwischen

der Großen Kreisstadt Gaggenau,
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Christof Florus,

der Großen Kreisstadt Rastatt,
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch,

der Großen Kreisstadt Bühl,
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Hubert Schnurr,

der Stadt Gernsbach,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Julian Christ, 

der Stadt Kuppenheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Karsten Mussler,

der Stadt Lichtenau,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Greilach,

der Gemeinde Au am Rhein,
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Veronika Laukart, 

der Gemeinde Bietigheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Constantin Braun,

der Gemeinde Bischweier,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Robert Wein, 

der Gemeinde Bühlertal,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Hans-Peter Braun, 

der Gemeinde Durmersheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Andreas Augustin,

der Gemeinde Elchesheim-Illingen,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Rolf Spiegelhalder,

der Gemeinde Forbach,
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Katrin Buhrke,

der Gemeinde Hügelsheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Reiner Dehmelt, 

der Gemeinde Iffezheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Schmid, 

der Gemeinde Loffenau,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Burger,

der Gemeinde Muggensturm,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dietmar Späth,

der Gemeinde Ötigheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Frank Kiefer, 

der Gemeinde Ottersweier,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Pfetzer

der Gemeinde Rheinmünster,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Pautler,

der Gemeinde Sinzheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Erik Ernst,

der Gemeinde Steinmauern,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Siegfried Schaaf

der Gemeinde Weisenbach,
vertreten durch Herrn Bürgermeister N.N.,

der Stadt Baden-Baden,
vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Margret Mergen

und dem Landkreis Rastatt,
vertreten durch Herrn Landrat Toni Huber

 

In den zurückliegenden Jahren sind gehäuft Starkregenereignisse mit zum Teil beträchtlichen Folgeschäden in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden aufgetreten. Sie machen deutlich, dass Untersuchungen und Konzepte zum Management von Starkregenereignissen dringend geboten sind.

Die oben genannten Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt sowie der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden schließen sich zu einer Kooperation zusammen, um die Grundlagen für das Starkregenrisikomanagement zu ermitteln. Zur Kooperation wird auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffentlich rechtliche Vereinbarung geschlossen:

 

§ 1
Gegenstand der Vereinbarung

Die Städte Gaggenau, Rastatt, Bühl, Gernsbach, Kuppenheim und Lichtenau und die Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Bühlertal, Durmersheim, Elchesheim-Illingen,

Forbach, Hügelsheim, Iffezheim, Loffenau, Muggensturm, Ötigheim, Ottersweier, Rheinmünster, Sinzheim, Steinmauern, Weisenbach sowie der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden führen als Kooperationsprojekt Untersuchungen zu Grundlagen für das Starkregenrisikomanagement durch. Dazu zählen die Ermittlung von Starkregengefahrenkarten, die Durchführung der Risikoanalysen sowie die Erstellung von Handlungskonzepten gemäß den Beschreibungen des Leitfadens „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Die Starkregengefahrenkarten, die Risikoanalyse sowie das Handlungskonzept werden gesondert für jede teilnehmende Kommune erstellt.

 

§ 2
Erfüllung der Aufgabe,
Projektkoordination, Projektmanagement und Geschäftsführung

Zur Aufwandsminimierung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt und zur Gewährleistung eines abgestimmten und möglichst effizienten Vorgehens übernimmt das Landratsamt Rastatt die Koordination und das Projektmanagement des Vorhabens als geschäftsführende Stelle.

Die Städte und Gemeinden benennen je einen kommunalen Beauftragten für das Starkregenrisikomanagement.

Das Landratsamt Rastatt informiert die Beteiligten regelmäßig oder anlassbezogen schriftlich und/oder in Sitzungen über die jeweils aktuellen Sachstände und erstellt die Protokolle. Den Vorsitz übernimmt ein Beauftragter des Landratsamtes Rastatt. Für verbindliche Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit. Die Beschlüsse sollen möglichst einvernehmlich gefasst werden. Entscheidungen können auch im Umlaufverfahren getroffen werden. Die geschäftsführende Stelle setzt die Beschlüsse der Mitglieder um.

Zur Koordination gehören auch vorbereitende Arbeiten zu notwendigen Ausschreibungen, zur Vergabe von Aufträgen, zur Bearbeitung des Förderantrags, die Verfahrensabwicklung sowie die fachliche Projektbegleitung. Die Funktion als untere Wasserbehörde bleibt davon unberührt. Eine Interessenkollision des Landratsamtes Rastatt aus der Geschäftsführung des Vorhabens und der Funktion als Untere Wasserbehörde wird durch eine organisatorische/personelle Trennung vermieden.

Aus formalrechtlichen Gründen ist es dem Landratsamt Rastatt als geschäftsführende Stelle nicht möglich, den Förderantrag zu stellen. Die beteiligten Kommunen sind damit einverstanden, dass stellvertretend für sie der Förderantrag von der Großen Kreisstadt Gaggenau gestellt wird.

Die Umsetzung der in den kommunalen Handlungskonzepten vorgeschlagenen Maßnahmen liegt ausschließlich bei den jeweiligen Städten und Gemeinden.

 

§ 3
Finanzierung

Über die „Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015“ können die Grundlagenermittlungen für Starkregenrisikomanagement mit 70 % vom Land gefördert werden. Die Große Kreisstadt Gaggenau wird für die Vertragsparteien nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides das ausgewählte Ingenieurbüro nach Auswertung der Angebote durch das Landratsamt Rastatt beauftragen.

Die Vertragsparteien tragen die verbleibenden Kosten wie folgt: Die Projektkosten werden entsprechend der Einwohnerzahlen der Kommunen aufgeteilt. Die Kostenbeteiligung der Stadt Baden-Baden wird entsprechend der Regelung in § 6 Beteiligung der Stadt Baden-Baden ermittelt.

Die am Kooperationsvorhaben teilnehmenden Städte und Gemeinden überweisen der Kreiskasse des Landkreises Rastatt nach Vorlage der Schlussrechnung und Abzug der Fördermittel die jeweiligen entfallenden Kostenanteile.

 

§ 4
Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt für die komplette Projektlaufzeit. Mit der Vergabe beginnt die Projektlaufzeit. Das Projekt endet mit der Abrechnung der Schlussrechnung und der Kostenanteile der Vertragsparteien.

 

§ 5
Innenverhältnis zwischen der Großen Kreisstadt Gaggenau und dem Landratsamt Rastatt

Das Landratsamt Rastatt übernimmt die Geschäftsführung sowie sämtliche Aufgaben der Projektkoordination und des Projektmanagements, den Zahlungsverkehr mit den teilnehmenden Städten und Gemeinden sowie alle administrativen Aufgaben, die bei der Projektdurchführung, wie Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Prüfung und Abnahme der Leistungen und der Rechnungsprüfung anfallen. Die Große Kreisstadt Gaggenau stellt den Förderantrag, vergibt den Auftrag an den vom Landratsamt Rastatt ausgewählten Auftragnehmer, und ist Adressat für die Abgabe von Angeboten und der Abrechnungen bzw. der Abschlagszahlungen des Auftragsnehmers. Die Abschlagszahlungen leitet sie an das Landratsamt Rastatt weiter. Die Abschlagszahlungen werden aus Gründen der vereinfachten Abrechnung von der Kreiskasse beglichen.

 

§ 6
Beteiligung der Stadt Baden-Baden

Der Förderanteil der Stadt Baden-Baden wird in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe in dem gemeinsamen Förderantrag beantragt. Zur Beteiligung der Stadt Baden-Baden wird eine eigene Projektkostenstelle zur Erfassung der anteiligen Kosten eingerichtet. Die Leistungen werden in einer gemeinsamen Ausschreibung ausgeschrieben. Jedoch werden die Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis gesondert ausgewiesen.

 

§ 7
Vorzeitige Kündigung

Das Recht zur einseitigen Kündigung dieser Vereinbarung und zu dem Austritt bleibt unberührt. Das ausscheidende Mitglied haftet im Falle des vorzeitigen Austrittes für die bis zum Austritt entstandenen Verbindlichkeiten.

 

§ 8
Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am Tage nach ihrer letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Vereinbarung wird 27-fach ausgefertigt. Das Landratsamt Rastatt erhält zwei Fertigung, die am Kooperationsvorhaben teilnehmenden Städte und Gemeinden sowie das Regierungspräsidium erhalten je eine Fertigung.

 

§ 9
Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Partner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Unterschrift des Vertreters der teilnehmenden Städte und Gemeinden oder des Landratsamtes Rastatt:

 

Landkreis Rastatt
vertreten durch Herrn Landrat Toni Huber,
Rastatt, 18.02.2020, gez. Toni Huber

Großen Kreisstadt Gaggenau
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Christof Florus,
Rastatt, 18.02.2020, gez. Christof Florus

Großen Kreisstadt Rastatt
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch,
Rastatt, 18.02.2020, gez. Hans Jürgen Pütsch

Großen Kreisstadt Bühl
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Hubert Schnurr,
18.02.2020, gez. Hubert Schnurr

Stadt Gernsbach
vertreten durch Herrn Bürgermeister Julian Christ,
06.03.2020, gez. Julian Christ

Stadt Kuppenheim,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Karsten Mussler,
18.02.2020, Karsten Mussler

Stadt Lichtenau
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Greilach,
Rastatt, 18.02.2020, gez. Christian Greilach

Gemeinde Au am Rhein
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Veronika Laukart,
Au am Rhein, 18.02.2020, gez. Veronika Laukart

Gemeinde Bietigheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Constantin Braun,
Bietigheim, 18.02.2020, gez. Constantin Braun

Gemeinde Bischweier
vertreten durch Herrn Bürgermeister Robert Wein,
Bischweier, 18.02.2020, gez. Robert Wein

Gemeinde Bühlertal
vertreten durch Herrn Bürgermeister Hans-Peter Braun,
gez. Hans-Peter Braun

Gemeinde Durmersheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Andreas Augustin,
Durmersheim, 20.03.2020, gez. Andreas Augustin

Gemeinde Elchesheim-Illingen
vertreten durch Herrn Bürgermeister Rolf Spiegelhalder,
Elchesheim-Illingen, 18.02.2020, gez. Rolf Spiegelhalter

Gemeinde Forbach
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Katrin Buhrke,
Forbach, 19.03.2020, gez. Katrin Buhrke

Gemeinde Hügelsheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Reiner Dehmelt,
Hügelsheim, 23.03.2020

Gemeinde Iffezheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Schmid,
Iffezheim, 18.02.2020, gez. Christian Schmid,

Gemeinde Loffenau
vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Burger,
18.02.2020, gez. Markus Burger

Gemeinde Muggensturm
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dietmar Späth,
gez. Dietmar Späth

Gemeinde Ötigheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Frank Kiefer,
gez. Frank Kiefer

Gemeinde Ottersweier
vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Pfetzer,
Ottersweier, 23.03.2020, gez. Jürgen Pfetzer

Gemeinde Rheinmünster
vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Pautler,
Rheinmünster 23.03.2020, gez. Helmut Pautler

Gemeinde Sinzheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Erik Ernst,
gez. Erik Ernst

Gemeinde Steinmauern
vertreten durch Herrn Bürgermeister Siegfried Schaaf,
Steinmauern, 20.02.2020, gez. Siegfried Frietsch

Gemeinde Weisenbach
vertreten durch Herrn Bürgermeister Daniel Retsch,
Weisenbach, 19.03.2020, gez. Daniel Retsch

Stadt Baden-Baden
vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Margret Mergen,
Baden-Baden, 19.03.2020, gez. Margret Mergen