Am 09. November, trat die neue StVO-Reform in Kraft. Ab sofort gelten damit einige neue Verkehrsregeln und für bestimmte Verstöße auch neue Bußgelder.
Dem verbotswidrigen Parken auf Geh- und Radwegen, unerlaubtem Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe sind bei schweren Verstößen künftig mit Punkten im Fahreignungsregister geahndet, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nun mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Wer an unübersichtlichen Stellen parkt, zahlt bereits 35 Euro. Unzulässiges Parken auf Geh- oder Radwegen kommt auf 55 Euro, mit Behinderung auf 70 Euro und einen Punkt. Wer im Fahrraum von Schienenverkehr oder auf Schutzstreifen für Radfahrende hält und dabei behindert, muss mit Geldbußen in Höhe von 70 Euro rechnen. Wer behindert, gefährdet oder sich einer Sachbeschädigung schuldig macht, bekommt zusätzlich noch einen Punkt im Flensburger Zentralregister.
Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Kurve und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wird angehoben.
Beispiele für Änderungen der StVO 2020
Beschreibung | bisher | neu |
---|---|---|
Auf Geh- oder Radweg geparkt | 20,00 € | 55,00 € |
…mit Behinderung | 30,00 € | 70,00 € + 1 Punkt |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt | 35,00 € | 55,00 € |
Auf Sperrfläche geparkt | 25,00 € | 25,00 € |
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreitung der Parkdauer um… | ||
…bis zu 30 Minuten | 10,00 € | 20,00 € |
…bis zu 1 Stunde | 15,00 € | 25,00 € |
…bis zu 2 Stunden | 20,00 € | 30,00 € |
…bis zu 3 Stunden | 25,00 € | 35,00 € |
Im absoluten Halteverbot geparkt | 10,00 € | 25,00 € |
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 35,00 € | 55,00 € |