Der Gemeinderat Rheinmünster hat am 21. Februar 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Östlich der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt.

Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.01.2022.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt, das Baugebiet „Östlich der Kirche“ im Ortsteil Söllingen zu entwickeln. Die Fläche liegt am östlichen Ortsrand von Söllingen, in südlicher Verlängerung der Eisenbahnstraße.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der Bedarf für das Baugebiet ist somit bereits im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nachgewiesen und wird durch die derzeitige angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt bestätigt.
In die Planung mit aufgenommen werden mehrere – meist unbebaute rückwärtige Grundstücksteile – der bebauten Grundstücke entlang der Kirchstraße. Hier hat sich im bisherigen Planungsprozess gezeigt, dass ein großes Interesse an der Erschließung der rückwärtigen Bereiche besteht. Die Fläche des dort bestehenden Bahndamms, der derzeit den Abschluss der Grundstücke bildet, ist somit ebenfalls in die Planung einbezogen.
Das Plangebiet eignet sich für klassische Einzel- und Doppelhäuser und auch für Mehrfamilienwohnhäuser, die dort seitens der Verwaltung und des Gemeinderates ausdrücklich erwünscht sind. Die Haupterschließung erfolgt über die Verlängerung der Eisenbahnstraße.
Zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es können somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Baugebiets geschaffen werden. Im Vorgriff auf die Planung wurden die Flächen auf eine PFC-Belastung untersucht. Es haben sich keine Anhaltspunkte für Belastungen ergeben. Das geplante Gebiet hat eine Größe von ca. 3,5 ha.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus Rheinmünster, Ortsteil Schwarzach, Lindenbrunnenstraße 1, 77836 Rheinmünster, Zimmer 3.2 vom 14. März 2022 bis 30. März 2022 während den üblichen Dienstzeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Bitte beachten Sie dabei die pandemiebedingten Zutrittsbeschränkungen in das Rathaus. Die Unterlagen werden nachfolgend zur Verfügung gestellt.
Rheinmünster, 05. März 2022
Helmut Pautler, Bürgermeister
Weitere Unterlagen:
Bebauungsplan Deckblatt
Gemeinsame zeichnerische Festsetzungen
Planungsrechtliche Festsetzungen
Begründung
Untersuchung Verkehrslärmeinwirkungen
Geräuschimmisionsprognose
Artschutzrechtliche Ersteinschätzung
Bodenmischproben – Erkärung der Untersuchungsstelle
Bodenmischproben – Untersuchungsergebnis der Meßstellen TF1 – TF3
Bodenmischprobe Probenameprotokoll TF1
Bodenmischprobe Probenameprotokoll TF2
Bodenmischprobe Probenameprotokoll TF3
Stellungnahme zur Bodenuntersuchung auf PFC
Untersuchung Gleisschotter