Aus gegebenem Anlass wird auf die Bestimmungen der gemeindlichen Friedhofsatzung über das Verhalten auf dem Friedhof hingewiesen. Besucher der Begräbnisstätten sich angehalten, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde. Das gemeindliche Ordnungsamt sieht sich zu diesem Hinweis veranlasst, nach dem auf dem Friedhof im Ortsteil Schwarzach wiederholt Hinterlassenschaften auf Gräbern vorgefunden wurden, die offensichtlich von Hunden stammen. Der Unmut von Grabnutzungsberechtigten, welche die Pflege der Grabstätten vornehmen, ist berechtigt und verständlich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Mitbringen von Tieren, insbesondere Hunden auf Friedhöfen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass Hunde im Ortsbereich grundsätzlich an der Leine zu führen sind.