Das Rechnungsamt macht darauf aufmerksam, dass die Liegewiesenpacht am 01.03.2021 zur Zahlung fällig ist.
Bitte beachten Sie, dass nur noch Bescheide verschickt werden, wenn sich unterjährige Änderungen ergeben.
Sofern Sie der Gemeinde Rheinmünster kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, nutzen Sie für die Überweisung des Abschlags bitte eine der folgenden Bankverbindungen:
Sparkasse Bühl
IBAN: DE15 6625 1434 0014 0121 99
BIC: SOLADES1BHL
Volksbank Bühl eG
IBAN: DE86 6629 1400 0000 1017 02
BIC: GENODE61BHL