Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14.03.2021 zugestellt. Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten im Land Baden-Württemberg wohnt und nicht aus bestimmten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, erhält eine solche Benachrichtigung. Sie ist zugleich Beleg für die Eintragung im Wählerverzeichnis der Gemeinde Rheinmünster. Die Wahlbenachrichtigung sollte aufbewahrt und am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden. Wer bis 21.02.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens am Freitag, 26.02.2021 mit dem Bürgermeisteramt Rheinmünster, Wahlamt in Verbindung setzen, um das Wahlrecht abzuklären.
Antrag auf Wahlschein für Briefwahl
Wer am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung können zur Ausübung der Briefwahl ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein entsprechendes Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sollte zeitnah beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Wahlamt eingereicht werden. Die Briefwahlunterlagen werden unverzüglich per Post zugesandt, können aber auch direkt beim Wahlamt abgeholt werden. Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss eine entsprechende Vollmacht vorlegen.
Antrag auf Wahlschein für die Briefwahl per Internet
Ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch in elektronischer Form über die Homepage der Gemeinde www.rheinmuenster.de beantragt werden. Beim Aufruf des Links „Wahlscheinantrag“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten ist unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlamt@rheinmünster.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zu der Landtagswahl allgemein geben die Bediensteten des gemeindlichen Wahlamts unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne Auskunft: Tel.: 07227/9555-12/-13/-14, E-Mail: wahlamt@rheinmuenster.de, Fax 07227/9555-55.