Wirtschaftsministerium weist Arbeitsschutzbehörden landesweit an, Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht zuzulassen
(lra) Mit Wirkung zum 22. März 2020 hat das Landratsamt Rastatt heute durch Allgemeinverfügung Erleichterungen insbesondere bei der Sonntagsarbeit angeordnet. Auf Weisung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg darf zur Sicherung der Versorgungslage infolge der Coronovirus-Krise bis 30. Juni 2020 auch sonntags bis zu 12 Stunden gearbeitet werden. Dies teilte heute der zuständige Dezernent Dr. Jörg Peter mit.
Hintergrund der Anordnung ist die landesweite Notwendigkeit, auch an Sonn- und Feiertagen bei der Produktion von Desinfektionsmitteln, Mundschutz und Beatmungsgeräten länger zu arbeiten, um Versorgungsengpässe schnell abzustellen. Auch die Lieferkette bei Lebensmitteln und Hygieneartikeln soll durch die Verlängerung der Arbeitszeiten verbessert werden. Schließlich gehe es darum, Personalengpässen in den relevanten Bereichen der Behörden, Rettungsdiensten und Krankenhäusern entgegenzuwirken. Die durchschnittliche Arbeitszeit von höchstens 48 Wochenstunden in einem Zeitraum von 6 Monaten muss aber weiterhin eingehalten werden.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung unter www.landkreis-rastatt.de (Rubrik Aktuelles/Bekanntmachungen).