Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Die Inhaber des Landesfamilienpasses können ab sofort die Gutscheinkarten für 2022 beim Bürgermeisteramt anfordern (07227/9555-11).
HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Coronalage ist bei den Kooperationspartnern in der Regel ein Besuch derzeit nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote sind bis auf Weiteres zum Beispiel nur noch über Online-Tickets buchbar!
16 Gutscheine der Gutscheinkarte sind speziell bezeichnet, wie zum Beispiel für
- das Schloss Heidelberg,
- die Staatsgalerie Stuttgart,
- das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
- das Technoseum in Mannheim oder
- das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe.
Mit den 6 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Diese finden Sie in der Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.