Länder verlängern Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen

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Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden, wie auch das Ministerium für Finanzen in einer Pressemitteilung vom selben Tage mitteilt.

Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

In Baden-Württemberg wurden bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle”