Für das Anwesen Rastetter Straße 13 im Ortsteil Stollhofen liegt der Gemeindeverwaltung ein „Antrag auf Rückbau“ vor. Demnach ist mit einem baldigen Beginn des Abbruchs der maroden Bausubstanz zu rechnen.

Hinsichtlich der Versetzung der Storchennester wurden, soweit die Gemeindeverwaltung Kenntnis hat, die naturschutzrechtlichen Auflagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe erfüllt. Hierbei gilt es zu bedenken, dass in Rheinmünster insgesamt 18 Storchenpaare ihre Nester gebaut haben. Davon befinden sich elf im Ortsteil Stollhofen.
Die ehemals vermüllten Außenbereichsflächen der Krone-Post wurden geräumt. Der Bestand an abgemeldeten Fahrzeugen, die auf den Parkplätzen zwischengelagert waren, wurde bereits vor Monaten entfernt. Das gesamte Umfeld ist mit einem Bauzaun gesichert. Auf Veranlassung des gemeindlichen Ordnungsamtes mussten nach dem Brandereignis alle Fenster und Zugänge im Erdgeschossgesichert werden.
Im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde von einer neuen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landes Gesetzgeber hatte hierfür in der Landesbauordnung eine Regelung geschaffen.
Sofern Gebäude den Verfall preisgegeben sind und dauerhaft nicht mehr genutzt werden, kann der Rückbau bei der Unteren Baurechtsbehörde beantragt werden. Mit Unterstützung des Gemeinderates wurde die Gemeindeverwaltung tätig. Das Landratsamt Rastatt wandte sich an den damaligen Eigentümer und setzte eine Frist zur Instandsetzung bzw. Sicherung des Gebäudes.

Unser Antrag hat, so Bürgermeister Helmut Pautler, eine Kette von Ereignissen in Gang gebracht. Hauptamtsleiter Mathias Bethge, in dessen Verantwortungsbereich auch das Ordnungsamt angesiedelt ist, bewertet die gewählte Vorgehensweise als erfolgversprechend. Gemeinsam mit der Leiterin des Ordnungsamtes, Juliane Oser, sieht Mathias Bethge auch in anderen Straßenzügen auf dem Gemarkungsgebiet Rheinmünster Handlungsmöglichkeiten.
Bürgermeister Helmut Pautler sieht in dem bauordnungsrechtlichen Zusammenwirken von Gemeinde und Landkreis ein Erfolgsrezept, mit dem es gelungen ist, ein dauerhaftes „Hundseck“ in Rheinmünster zu verhindern. Dies ist wichtig für ein gelungenes Ortsbild.
Dies ist vor allem für Anwohner und Nachbarn erfreulich und verhindert, dass Verkehrsteilnehmer, vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden, betont Mathias Bethge als Ansprechpartner für das Hauptamt.