Klinikum Mittelbaden – Lockerung der Besuchsregelungen in den Akutkliniken ab dem 25. April 2022

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Das Klinikum Mittelbaden freut sich, die Besuchsregelungen in den Akutkliniken Baden-Baden Balg, Bühl und Rastatt ab kommenden Montag wieder lockern zu können.

Pro Patient/in ist ab dem 25. April 2022 ein Besuch durch eine Person am Tag – im Zeitfenster zwischen 12 und 19 Uhr – erlaubt, letzter Einlass ist um 18.45 Uhr. Die bisherige Begrenzung auf eine Stunde Besuchszeit wird aufgehoben.

In der Klinik für Kinder und Jugendmedizin in Balg ist der Besuch eines Elternteils (oder einer anderen legitimierten Person) pro Tag nach wie vor ohne Zeitbegrenzung möglich. Für den Besuch sterbender Patienten gelten ebenfalls Ausnahmeregelungen.

Alle Besucher/innen müssen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus einen Nachweis über einen negativen Antigenschnelltest (nicht älter als 24h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 h) vorlegen. Für Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres besteht keine Testpflicht. Testmöglichkeiten durch externe Anbieter befinden sich direkt an den Klinikstandorten Balg und Rastatt.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden gilt im Klinikgebäude während des gesamten Aufenthaltes für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine medizinische Maske ausreichend, für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr entfällt die Maskenpflicht.

Ebenfalls ab dem 25. April 2022 sind Patientenbesuche von Kindern unter 18 Jahren wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist die Begleitung eines Sorgeberechtigten.

Auf der Geburtenstation darf jeweils ein Geschwisterkind in Begleitung des frischgebackenen Vaters die Wöchnerin besuchen. Auch das Daddy-In ist wieder möglich, d.h. der frisch gebackene Vater kann die ersten Tage gemeinsam mit Mutter und Kind in einem Familienzimmer verbringen. Voraussetzung hierfür ist ein negativer PCR-Test des Vaters (nicht älter als 48 h). 

Ambulante Patienten und Begleitpersonen der Klinikambulanzen und Sprechstunden in den Akuthäusern benötigen nach wie vor einen negativen Antigenschnelltest (nicht älter als 24h).
Die niedergelassenen Praxen sowie die Medizinischen Versorgungszentren in den Akuthäusern legen ihre Teststrategien selbst fest. Diese sind ggfs. direkt in der jeweiligen Praxis zu erfragen.