In den Einrichtungen des Klinikums Mittelbaden gelten ab kommenden Montag, 17. Januar wieder geänderte Besuchsregelungen. In den Kliniken Baden-Baden Balg, Bühl und Rastatt haben nicht immunisierte Besucher/innen weiterhin keinen Zugang. Bei immunisierten Besuchern (darunter fallen auch Genesene mit einer Impfung) mit Nachweis reicht ein Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
In den Pflegeeinrichtungen reduziert sich bei nicht immunisierten Besucher/innen die Gültigkeit des Antigentests auf sechs Stunden und die Gültigkeit des PCR-Tests auf 24 Stunden.
Die Testpflicht gilt für alle Personen, mit Ausnahme von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In allen Einrichtungen des Klinikums Mittelbaden gilt eine FFP2 Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes.