Private Grundstückseigentümer werden gebeten zu überprüfen, ob auf ihrem Gelände bewachsene Straßenleuchten stehen oder ob ein Bewuchs der Straßenleuchten von ihrem Gelände ausgeht. Sollte dies der Fall sein, bittet die Gemeindeverwaltung, die vorhandenen Pflanzen und auch eventuell Rankhilfen zu entfernen. Diese Maßnahme ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zwingend erforderlich. Viele Leuchten, die vor Jahren zur optischen Aufwertung bepflanzt wurden, sind inzwischen so bewachsen, dass durch die Abschattung der Ausleuchtungsbereich erheblich eingeschränkt wird. Außerdem kann durch die größere Windangriffsfläche die Standsicherheit einzelner Leuchten beeinträchtigt werden. Aus diesen Gründen kann der Bewuchs zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen. Nicht zuletzt bedeuten zugewachsene Leuchten einen erhöhten Aufwand bei Instandhaltungsarbeiten, da der Zugang zur Stromzuführung oft auch durch noch vorhandene Rankhilfen versperrt ist und im Wartungsfall erst mühsam freigelegt werden muss.
Außerdem wird die Bevölkerung gebeten, nicht funktionsfähige oder beschädigte Straßenlampen bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Ansprechpartner für defekte Straßenlampen ist Herr Daniel Stöß, Telefon 9555-31, vom Bauamt.
Die Instandsetzung der Lampen wird von der Firma Syna in Rheinmünster vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Instandsetzungsarbeiten mehrere Wochen andauern können.
Danke für Ihre Mithilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rheinmünster