Aufgrund der sogenannten Corona-Verordnung der Landesregierung wurde der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der Betrieb von Betreuungsangeboten an Schulen im Zeitraum vom 17. März bis zum 19. April 2020 untersagt.
Aus diesem Grund wird die Gemeindekasse zum 1. April 2020 keine Abbuchung von Betreuungsgebühren veranlassen. Falls Betreuungseinrichtungen darüber hinaus geschlossen bleiben müssen, wird auch die Gebühr für den Folgemonat nicht abgebucht.