Infektionsschutzmaßnahmen im Bereich Standesamt und Friedhof

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Durchführung von standesamtlichen Trauungen

Durch die Coronaverordnung der Landesregierung wurden mittlerweile sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen verboten.

Bereits terminierte Trauungen finden statt. Allerdings können nur noch das Brautpaar sowie der/die Standesbeamter/in anwesend sein. Die Eheschließung muss auf die reine Amtshandlung reduziert werden.

Neue Termine für Eheschließung können beim Standesamt Rheinmünster derzeit grundsätzlich nicht vereinbart werden. Nottrauungen sind hiervon ausgenommen. Das Standesamt informiert Sie, sobald und in welchem Rahmen Eheschließungen wieder möglich sind.

 

Durchführung von Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen

Die Einsegnungshallen auf den Friedhöfen in Rheinmünster bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Beerdigungen finden unabhängig vom Wetter im Freien, direkt am Grab oder vor der Einsegnungshalle statt. Sie wird auf das zeitlich notwendige Maß beschränkt.

Zwischen den einzelnen Personen muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden.

Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen im engsten Familien- und Freundeskreis sind möglich, wenn diese unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn teilnehmenden Personen stattfinden. Auch im Freien ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Trauergästen (mind. 1,5 m) eingehalten wird.

Die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie ist sehr dynamisch. Daher kann es jederzeit kurzfristig notwendig sein, weitere Einschränkungen in den oben genannten Bereichen vorzunehmen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Das Standesamt der Gemeinde Rheinmünster steht Ihnen für weitere Fragen gerne telefonisch unter 07227 9555-12/ oder -13, sowie per E-Mail unter standesamt@rheinmuenster.de zur Verfügung.