Hinweise für Reiserückkehrer – Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich beim Ordnungsamt melden!

Veröffentlicht am

Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.

Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, muss die Person sich für diese Zeit in häusliche Quarantäne begeben.

Als Einreisender aus einem Risikogebiet ist man unabhängig von der Testung verpflichtet, sich unverzüglich bei der zuständigen Behörde (das heißt die für Ihren Wohnort/Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde beziehungsweise Ortspolizeibehörde) zu melden. Diese Verpflichtung kann auch durch die Abgabe einer sogenannten „Aussteigerkarte“ erfüllt werden; diese kann zum Beispiel bereits bei der Ankunft am Flughafen abgegeben werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses muss man zwingend in Quarantäne verbleiben, die letztendliche Aufhebung der Quarantäne wird durch die Ortspolizeibehörde entschieden.

Wer entgegen der Verpflichtung sich testen zu lassen eine entsprechende Untersuchung vorsätzlich oder fahrlässig nicht durchführen lässt oder sich nicht in häusliche Quarantäne begibt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg unter folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/