Haushaltssatzung 2023

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Haushaltssatzung der Gemeinde Rheinmünster
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster am 27. März 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 21.249.100 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von – 24.945.000 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von – 3.695.900 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von – 3.695.900 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 20.902.200 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -23.586.700 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts von – 2.684.500 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.409.100 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von – 5.217.600 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Investitionstätigkeit von
– 1.808.500 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf von – 4.493.000 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit von
0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts von
– 4.493.000 €

§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 180.000 €.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 €.

§ 5
Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.
der Steuermessbeträge;
2 für die Gewerbesteuer auf 345 v. H.
der Steuermessbeträge.

 

Rheinmünster, den 28. März 2023
Thomas Lachnicht,
Bürgermeister


Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung
für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit §§ 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster am 24.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1
Wirtschaftsplan

 

Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt:
im Erfolgsplan
in den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von je 677.000 €
den Jahresverlust/ Jahresgewinn auf 0 €
im Liquiditätsplan
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 54.400 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit – 116.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf – 61.600 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 3.500 €
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres – 58.100 €

§ 2
Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 0 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 €

 

Rheinmünster, den 25. April 2023
Thomas Lachnicht,
Bürgermeister


Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit §§ 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster am 24.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1
Wirtschaftsplan

 

Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt:
im Erfolgsplan
in den Erträgen in Höhe von 1.666.200 €
und Aufwendungen in Höhe von 1.666.200 €
den Jahresverlust auf 0 €
im Liquiditätsplan
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 384.200 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit – 318.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 66.200 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 1.803.600 €
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres 1.869.800 €

§ 2
Kreditaufnahmen

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 2.000.000 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 €

§ 5
Stellenplan

Der beigefügte Stellenplan ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.

 

Rheinmünster, den 25. April 2023
Thomas Lachnicht,
Bürgermeister


Das Landratsamt Rastatt als Rechtsaufsichtbehörde hat mit Schreiben vom 12. April 2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. März 2023 beschlossenen Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan bestätigt. Der Gesamtbetrag der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen von 180.000 € ist genehmigungsfrei (§ 86 Abs. 4 GemO).

Ebenso bedarf der Höchstbetrag der Kassenkredite von 2.500.000 € keiner Genehmigung.

Mit Schreiben vom 3. Mai 2023 wurde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 24. April 2023 beschlossenen Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2023 der Eigenbetriebe Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung gemäß § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in Verbindung mit §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Für die festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite bei den Eigenbetrieben (Wasserversorgung: 300.000 €, Abwasserbeseitigung: 400.000 €) wurde gemäß § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 89 Abs. 3 GemO die Genehmigung erteilt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2023 liegen in der Zeit von Montag 15. Mai 2023 bis einschließlich Mittwoch 24. Mai 2023 im Rathaus, Lindenbrunnenstraße 1, Rechnungsamt während den üblichen Öffnungszeiten:

  • Montag, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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