Das Landratsamt Rastatt hat mit Schreiben vom 15.12.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 bestätigt.
Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 weist folgende Zahlen aus:
§ 1 |
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Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit | |||
1. | den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je | 21.900,00 € | |
davon im Verwaltungshaushalt | 21.900,00 € | ||
davon im Vermögenshaushalt | 0,00 € | ||
2. | dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von |
0,00 € | |
3. | dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von |
0,00 € | |
§ 2 | |||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 0,00 € | ||
§ 3 | |||
Die Verbandsumlage wird festgestetzt auf | 21.900,00 € |
Der Haushaltsplan mit Satzung liegt in der zeit von Montag, 11.01.2021 bis einschließlich Dienstag, 19.01.2021 im Rathaus Rheinmünster (Rechnungsamt) während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus Rheinmünster geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme – Tel. 07227 955537.
Christian Greilach
Verbandsvorsitzender