Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 des Gemeindverwaltungsverbandes Rheinmünster/Lichtenau

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Das Landratsamt Rastatt hat mit Schreiben vom 15.12.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 bestätigt.
Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 weist folgende Zahlen aus:

§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 21.900,00 €
davon im Verwaltungshaushalt 21.900,00 €
davon im Vermögenshaushalt 0,00 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) von
0,00 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von
0,00 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,00 €
§ 3
Die Verbandsumlage wird festgestetzt auf 21.900,00 €

Der Haushaltsplan mit Satzung liegt in der zeit von Montag, 11.01.2021 bis einschließlich Dienstag, 19.01.2021 im Rathaus Rheinmünster (Rechnungsamt) während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus Rheinmünster geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme – Tel. 07227 955537.

Christian Greilach
Verbandsvorsitzender