Das Landratsamt Rastatt hat mit Schreiben vom 13.05.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 des Zweckverbandes „Acherner Mühlbach“ mit Sitz in Rheinmünster bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Satzung liegt in der Zeit vom Montag, 27.05.2019 bis Donnerstag, 06.06.2019 (jeweils einschließlich) im Rathaus Rheinmünster-Schwarzach während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Helmut Pautler, Verbandsvorsitzender
Die Verbandsversammlung hat gemäß § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit
§ 79 Gemeindeordnung (B-W) am 08.04.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 |
|||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt bei | |||
1. | den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je | 27.900,00 € | |
davon im Verwaltungshaushalt | 27.900,00 € | ||
davon im Vermögenshaushalt | 0,00 € | ||
2. | dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Kreditermächtigung in Höhe von |
0,00 € | |
3. | dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
0,00 € | |
§ 2 | |||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 0,00 € | ||
§ 3 | |||
Von den Verbandsgemeinden wird für das Haushaltsjahr 2019 eine Verbandsumlage erhoben in Höhe von | 27.900,00 € |