Das Landratsamt Rastatt hat mit Schreiben vom 13.05.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 bestätigt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 weist folgende Zahlen aus:
§ 1 | ||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit | ||
1. | den Einnnahmen und Ausgaben von je | 21.900 € |
davon im Verwaltungshaushalt | 21.900 € | |
im Vermögenshaushalt | 0 € | |
2. | dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kritaufnahmen für (Kreditermächtigungen) | 0 € |
§ 2 | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 0 € | |
§ 3 | ||
Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf | 21.900 € |
Der Haushaltsplan mit Satzung liegt in der Zeit vom Montag, dem 27.05.2019 bis einschließlich Donnerstag, 06.06.2019 im Rathaus Rheinmünster (Rechnungsamt) während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.
Helmut Pautler, Verbandsvorsitzender