Alle Liegenschaften erhalten Zugang zur Datenautobahn
PoP Ortsteil Greffern, Standort Schifferweg, gemeindliches Grundstück
Die Gemeindeverwaltung Rheinmünster hat den Glasfaserschluss für alle Gebäude , welche sich im Eigentum der Gemeinde befinden, beauftragt. Genutzt wird das günstige Angebot des Telekommunikationsunternehmens, welches derzeit mit dem Verlegen der Leerrohre auf der Gemarkung tätig ist.
PoP Ortsteil Schwarzach und Hildmannsfeld, Standort Leislingstraße, gemeindliches Grundstück
Angeschlossen werden grundsätzlich alle gemeindlichen Liegenschaften. Beispielsweise Feuerwehrgerätehäuser, Kindertagesstätten, Fest- und Turnhallen, Hallenbad, ehemalige Rathäuser, Dorfgemeinschaftshaus und gemeindliche Wohnunterkünfte. Zudem sind Datenleitungen zu vereinseigenen Gebäuden und Freizeitsportflächen vorgesehen, sofern dies mit angemessenem Aufwand baulich umzusetzen ist.
PoP Ortsteil Söllingen, Standort Frühlingstraße, gemeindliches Grundstück
An die Datenautobahn angebunden sind seit Jahren beide Grundschulen, die Realschule Rheinmünster und das Rathaus Rheinmünster. In den Schulen wird die neue Technik „Glasfaser“ zu einer Verbesserung der Übertragungsgeschwindigkeiten, insbesondere bei großen Datenmengen, führen.
PoP Ortsteil Stollhofen, Standort Tannenweg, gemeindliches Grundstück
In die gemeindlichen Gebäude, welche auch zu privaten Anlässen, wie beispielsweise runde Geburtstage, Hochzeiten usw. verpachtet werden, sind Glasfaseranschlüsse beabsichtigt. Auch für das Hallenbad ist dies vorgesehen.
Unter WLAN versteht man ein drahtloses Netzwerk. Folglich jene moderne Technik zur drahtlosen lokalen Vernetzung, bei der die Kommunikation der einzelnen Netzknoten über Funk sicherstellt. Der Name „Wireless Local Area Network“ (kurz WLAN) ist der Oberbegriff für alle schnurlosen bzw. drahlosen lokalen Netzwerke und meint meist Funknetz-Standards, die in anderen Ländern auch unter dem Begriff „Wifi“ zusammengefasst werden. Mit WLAN steht, vor allem in der Arbeitswelt im digitalen und globalen Zeitalter eine Technik, das heißt ein Funknetzwerk bereit, das den Netzzugang für mobile Endgeräte – wie zum Beispiel Notebooks, Tablets oder Smartphones-entscheidend vereinfacht.
Sofern kostenfreies WLAN für Nutzer von gemeindeeigenen Vereinsräumen bereitgestellt werden soll, sind für die Gemeinde damit monatliche Fixkosten und ein erhebliches Investitionsvolumen verbunden. Die bereitzustellende Technik ist zu beschaffen, durch Fachfirmen regelmäßig zu warten und bei Störungen zu betreuen. Ob steuerfinanzierte Haushaltsmittel der Gemeinde dafür bereitgestellt werden, obliegt der Entscheidung des Gemeinderats.
Aufgrund der nunmehr vertretbaren Funknetzabdeckung in allen Ortsteilen wurde bislang von kostenfreiem WLAN für Nutzer gemeindlicher Liegenschaften, wie beispielsweise dem Hallenbad oder Räumen für private Feiern, abgesehen.
Sollte sich die Gemeinde entscheiden, kostenfreies WLAN in ihren Gebäuden allen Gästen anzubieten, sind alle Fest- und Turnhallen in allen Ortsteilen auszustatten. Neben dem bereits erwähnten Installationsaufwand sind monatliche Gebühren für die „aktiven“ Anschlüsse zu entrichten. Darüber hinaus ist die Gemeinde in der Haftung, falls der kostenfreie Internetzugang missbräuchlich genutzt wird.