Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung sind folgende Einrichtungen der Gemeinde Rheinmünster voraussichtlich bis 19.04.2020 geschlossen:
- Turn-, Sport-, Fest- und Schwimmhallen
- Vereins- und Veranstaltungsräume, sowie sonstige von der Gemeinde überlassenen Räumlichkeiten, auch Lager- und Abstellräume
- Vereins- und Dorfgemeinschaftshäuser
- Grillhütten
- Liegewiese am Hanfsee
- Spiel- und Bolzplätze
- Schulhöfe, Schulsportanlagen
- Jugendzentrum „Wäschkich“
Ebenfalls sind die Vereinsgebäude, wie Clubhäuser und Fischerhütten geschlossen.
Es gilt ein generelles Betretungsverbot. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Rheinmünster weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Corona-Verordnung Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz darstellen können. Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorschriften zu halten, um die weitere Verbreitung des Coronavirus verlangsamen zu können.
Bei Verstößen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet sowie bei schweren Verletzungen Anzeige bei der Polizei erstattet werden.