Erinnerung: Neue Fristen in den Vereinsförderungsrichtlinien der Gemeinde Rheinmünster

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Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 01.02.2021 wurde eine neue Frist in die Richtlinien der Gemeinde Rheinmünster über die Förderung der Vereine in Rheinmünster aufgenommen. Alle Vereine werden hiermit an die Anmeldung der Vorhaben erinnert. Angepasst wurde das Verfahren für die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel. Danach müssen Vereine, die eine Investitionsmaßnahme planen, das Vorhaben bis spätestens 31. Oktober bei der Gemeindeverwaltung anmelden, damit Fördermittel bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes berücksichtigt werden können. Vereine sind verpflichtet, von der Gemeinde geforderte Unterlagen (z.B. Vergleichsangebote, Bilanzen, Pläne usw.) vorzulegen.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das gemeindliche Ordnungsamt, Frau Juliane Oser (Tel.: 07227 9555-12 oder E-Mail: oserjuliane@rheinmuenster.de) gerne zur Verfügung.