Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

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Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Sonderausschreibung Dorfgasthäuser/Grundversorgung vom 28. Februar 2020

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit eine Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. April 2016 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort “ELR” und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016).

1. Lokale Grundversorgung und Dorfgasthäuser

Der Fokus der Sonderausschreibung liegt auf der lokalen Grundversorgung.

Ein besonderes Augenmerk wird auf Dorfgasthäuser gerichtet. Die Gastronomie dient besonders im Ländlichen Raum nicht nur der Versorgung und Verpflegung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Sie stärken die Lebensqualität und Vitalität unserer Dörfer.

Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind weitere wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen. Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den Ländlichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert.

Alternativ können gastronomische Unternehmen auch im Förderschwerpunkt Arbeiten gefördert werden.

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Grundversorgung sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx verfügbar.

2. Barrierefreiheit

Eine Vielzahl an öffentlichen Einrichtungen, aber auch Einrichtungen zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Im ELR werden daher örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sog. “Barrierefreiheitschecks” gefördert. Dabei kann nicht nur die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden begutachtet werden, sondern auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (Dorfplätze etc.) und im privaten Bereich sowie die Barrierefreiheit hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe.

Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich können gefördert werden.

3. Sonstige strukturell bedeutenden Projekte

In den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen werden Fördermittel im Rahmen dieser Sonderausschreibung für strukturell wichtige, besonders dringliche und kurzfristig umsetzbare Projekte zur Verfügung gestellt.

4. Verfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag (Formular ELR-1) mit aktuellen Darlegungen durch die Gemeinde zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen mit direktem Bezug zu den beantragten Projekten (max. 2 Seiten). Insbesondere zu Projekten im Förderschwerpunkt Grundversorgung wird auf den spezifischen Begründungsbedarf (Formular ELR-5) hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können (siehe Formular ELR-1/1).

Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abzurufen.

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. April 2020 einfach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und zweifach der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Die Landratsämter legen eine Stellungnahme zur Priorisierung der Aufnahmeanträge zusammen mit den kommunalwirtschaftlichen Stellungnahmen zu den kommunalen Projekten bis zum 11. Mai 2020 der zuständigen Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vor.