Im Herbst zeigt sich die Natur noch einmal von ihrer prachtvollsten Seite. So schön das bunte Laub an Bäumen und Sträuchern auch ist, kann es besonders bei Nässe auf Gehwegen und Straßen schnell zur möglichen Gefahr für Fußgänger, Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden.
Die Gemeinde Rheinmünster hat in der Satzung über die Verpflichtung von Straßenanliegern zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege auch dieses Gefahrenpotential berücksichtigt. Danach sind Straßenanlieger (Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen) verpflichtet, Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub von angrenzenden Gehwegen zu beseitigen. Ist kein Gehweg vorhanden ist, gilt dies für die Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter.
Straßenanlieger werden hiermit gebeten, dieser Verpflichtung regelmäßig nachzukommen.