Die Gemeindeverwaltung Rheinmünster lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rheinmünster zur Jagdgenossenschaftsversammlung
am Dienstag, 15. Februar 2022 um 19.00 Uhr
in die Festhalle, Münsterstr. 3, Ortsteil Schwarzach, 77836 Rheinmünster ein.
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rheinmünster gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und Genehmigung der Tagesordnung
- Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen*innen und der durch sie gehaltenen Flächen
- Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen*innen
- Beschluss über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat Rheinmünster
- Beschluss über die Verwendung des Reinertrags
- Beratung und Beschlussfassung über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft
- Verschiedenes
Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, die Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung telefonisch unter 07227 / 9555-31 oder per E-Mail an bauamt@rheinmuenster.de bis zum 11.02.2022 anzumelden.
Die Festhalle ist am Versammlungstag ab 18.00 Uhr geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenosse*innen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Jede/r Jagdgenosse*in erhält am Eingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner/ihrer bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Rheinmünster. Sollten zwischenzeitlich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen eingetreten sein, dann sind diese durch Vorlage von Grundbuchauszügen, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheinen zu belegen.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Rathaus Rheinmünster, Lindenbrunnenstraße 1, 77836 Rheinmünster-Schwarzach, Büro Zimmer 3.2, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Um Einhaltung der an diesem Tag geltenden Corona-Hygiene-Vorschriften wird gebeten.
Die Gemeinde behält sich vor, gegebenenfalls die Versammlung auf Grund der aktuell gültigen Corona-Bestimmungen kurzfristig abzusagen.
Zusätzlich zu den allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln gilt folgendes:
Zur Kontaktnachverfolgung müssen die persönlichen Daten hinterlegt werden, etwa mit Hilfe der Luca-App, der Corona-Warn-App oder handschriftlich. Folgende Daten der teilnehmenden Personen werden erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Wohnort, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Während der Versammlung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 Maske) zu tragen.
Rheinmünster, den 28. Januar 2022
Helmut Pautler
Bürgermeister