Nach langen Wochen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist durch schrittweise Lockerung wieder ein Stück Normalität in das tägliche Leben zurückgekehrt. Um diesen Stand zu halten, ist es jedoch erforderlich, die geltenden Schutzbestimmungen der Corona-Verordnung zu beachtet und einzuhalten.
Mit Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg und bei schönem Badewetter drängen viele Menschen an die Badeseen.
Am Hanfsee im Ortsteil Söllingen wurde eine Badestelle eingerichtet. Der Zutritt ist frei, es besteht keine Badeaufsicht. Es liegt daher in der Verantwortung jedes einzelnen Gastes, durch das persönliche Verhalten einen reibungslosen Freizeit- und Badebetrieb zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung (siehe Aushangkasten am nördlichen Eingang).
Darüber hinaus werden Sie eindringlich dazu angehalten, die allgemeinen Abstandsregelungen der Corona-Verordnung (1,5 Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich auf die Eigenverantwortung hin und gegenseitige Rücksichtnahme bei der Einhaltung der Abstandsvorschriften, die hier im besonderen Maße gefordert ist. Sollte die Liegefläche bereits so belegt sein, dass die Abstandsregelung nicht mehr eingehalten werden kann, ist es zum Wohl und zur Sicherheit aller Badegäste geboten, das Gelände nicht zu betreten und zu einem anderen Zeitpunkt wieder zu kommen. Mit diesem umsichtigen Verhalten tragen alle Gäste dazu bei, dass der Hanfsee als Bademöglichkeit weiterhin zur Verfügung steht.
Wenn Sie Fragen zum Badebetrieb in Rheinmünster haben, wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung (07227/9995-0).
Vielen Dank für Ihr Verständnis!