Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und die Behandlung des Jahresergebnisses

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Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster am 15.05.2023 den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rheinmünster für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt:

1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 7.402.622,49 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
▪ das Anlagevermögen 6.593,192,03 €
▪ das Umlaufvermögen 809.430,46 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
▪ das Eigenkapital 3.277.905,21 €
▪ die empfangenen Ertragszuschüsse 935.832,58 €
▪ die Rückstellungen  266.751,00 €
▪ die Verbindlichkeiten   2.922.133,70 €
1.2 Jahresverlust 321.704,99 €
1.2.1 Summe der Erträge 1.217.043,58 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.538.748,57 €
2. Behandlung des Jahresergebnisses
Der Jahresverlust von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
 321.704,99 €

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2021 liegen in der Zeit vom Montag, 22.05.2023 bis einschließlich Mittwoch, 31.05.2023 beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Lindenbrunnenstraße 1, Rechnungsamt Zimmer 2.13, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus. 

Rheinmünster, den 16.05.2023

Thomas Lachnicht, Bürgermeister