Die Gemeindeverwaltung hat sich im Zusammenwirken von Ordnungsamt und Bauamt offensichtlich erfolgreich bemüht, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, welche vom Gebäude der ehemaligen Gaststätte „Krone-Post“ im Ortsteil Stollhofen ausgingen, abzuwenden. Das Gebäude ist seit einem Brand im März vergangenen Jahres schwer beschädigt.

Anfang der Woche ist der Grundstückseigentümer, den vom gemeindlichen Ordnungsamt unter Anwendung von verwaltungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen auferlegten Verpflichtungen nachgekommen, für die Sicherung des Gebäudes vor unmittelbar auf die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen der Rastatter Straße und der Aloisia-Rand-Straße herabstürzenden Gebäudeteile zu sorgen. Eine vom Eigentümer beauftragte Fachfirma hat um das Gebäude ein Baugerüst mit einer Schutzvorrichtung, welche das Herunterfallen von Dachteilen auf den Gehweg verhindert, aufgestellt.
Damit kann die bisherige, vom Ordnungsamt geforderte und vom gemeindlichen Bauamt errichtete Absperrung des Gehweges der Rastatter Straße aufgehoben und entfernt werden.
Gerade schwächere Verkehrsteilnehmer wie Schulkinder oder in der Beweglichkeit eingeschränkte Personen können sich nun freuen, dass die naheliegenden Bushaltestellen und das Seniorenzentrum wieder ohne Umweg erreichbar sind. Für die Kosten dieser Verkehrssicherungsmaßnahmen muss der Grundstückseigentümer als so genannter Zustandsstörer aufkommen.
Das Umweltamt des Landratsamts Rastatt hat angekündigt darauf hinzuwirken, dass die auf dem Grundstück abgelagerten Abfälle und Fahrzeuge beseitig und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Alle diese behördlichen Maßnahmen haben den Grundstückseigentümer offensichtlich dazu bewogen, das gesamte, rund 2.300 qm umfassende Grundstück, zu veräußern. Ein entsprechendes Banner wurde an dem neu errichteten Baugerüst angebracht.
Das in zentraler Lage an der Ortsdurchfahrt der L 75 (Rastatter Straße) gelegene Grundstück, bietet sehr gute bauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Gemeindeverwaltung würde es begrüßen, wenn sich hier ein Bauträger bzw. Investor findet, der an der Rastatter Straße eine anderweitige Nutzung anstrebt, beispielsweise Wohn- und Geschäftsräume errichten möchte.
Die Gemeindeverwaltung ist vorsichtig optimistisch, dass sich die bisherige, ungute Entwicklung nicht weiter fortsetzt. Mögliche Erwerber werden im Rathaus offene Türen finden.