Große Wohnung mit 4-5 Zimmern oder auch Häuser für die Unterbringung von Familien aus der Ukraine und auch zur WG Nutzung – pünktliche Mietzahlungen, rechtssichere Mietverträge und eine Betreuung durch eigenes Personal wird zugesagt
Durch die aktuelle Situation in der Ukraine muss auch die Gemeinde Rheinmünster darauf vorbereitet sein, dass immer mehr Mensch auch nach Deutschland flüchten werden.
Wie viele Menschen kommen, kann noch niemand genau sagen.
In den gemeindlichen Wohnungen können aufgrund von geplanten Instandsetzungsarbeiten und vorübergehenden Überbelegungen von Wohnungen nur noch wenige Flüchtlinge untergebracht werden. Deshalb ist die Gemeinde Rheinmünster gehalten, privaten Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine anzumieten. Hierbei entsteht ein privatrechtliches Mietverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Wohnungs- bzw. Hauseigentümer. Die Gemeinde weist die Flüchtlinge in die Wohnräume ein. Hierbei wird jedoch kein Mietverhältnis im Sinne des bürgerlichen Rechts, sondern ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis begründet. Die untergebrachten Personen werden von der Gemeinde haftpflichtversichert und durch ehrenamtliche Helfer/innen betreut.
Wer Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung stellen kann oder nähere Auskünfte benötigt, wird gebeten, sich bei der Gemeinde Rheinmünster, Frau Chiara Cammisano, unter Telefon 07227/9555-15 oder per E-Mail cammisanochiara@rheinmuenster.de zu melden.