Die Gemeindeverwaltung erreichen vermehrt Anfragen regionaler aber auch überregionaler Medienvertreter, darüber hinaus auch aus dem Landkreis und der Einwohnerschaft. Regelmäßig erkundigen sich Fragesteller/innen, ob und ggf. in welchem Umfang Corona-Erkrankungen in Rheinmünster festgestellt und sogenannte Kontaktpersonen ermittelt wurden. Gewünscht wird zumeist eine Aufschlüsselung der Anzahl der Betroffenen nach Ortsteilen.
Bei der Beantwortung von Anfragen mit dieser Zielrichtung gilt es, stets den Schutz der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu berücksichtigen. Das schützenswerte Interesse der Betroffenen steht im Vordergrund.
Aus Gründen des Patientenschutzes sollte – so die Vorgabe und die Vorgehensweise des Landratsamtes Rastatt – vermieden werden, dass durch Veröffentlichung einzelner Verbreitungsgebiete des Corona-Virus Rückschlüsse auf betroffene Personen, deren Familien und deren Wohnorte möglich sind.
Gleichzeitig sollten alle Einwohner/innen des Landkreises ohne Unterscheidung in Nord- und Südkreis, Schwarzwaldzone oder Rheinebene, also über alle Städte und Gemeinden hinweg und mit der gleichen Dringlichkeit, auf den Ernst der sich abzeichnenden Lage aufmerksam gemacht werden. Damit sozusagen nicht das trügerische Gefühl entstehen kann, anfänglich nicht in der Statistik aufgeführte, kreisangehörige Städte und Gemeinde seien weit abgelegen von Übertragungswegen und bestehende Infektionsquellen seien viele Kilometer entfernt vom eigenen Wohnort.
Und in der Tat waren zunächst lediglich vereinzelte, wenige Kommunen im Landkreis betroffen. Zum Schwerpunkt hat sich jedoch rasch der südliche Landkreis entwickelt. Hauptsächlich die Stadt Bühl und deren Umland.
Anfang der vergangenen Woche wurden nun in zwanzig von 23 kreisangehörigen Gemeinden und Städten des Landkreises Rastatt Infektionsfälle festgestellt. Unter ihnen auch die Gemeinde Rheinmünster. Der vorgenannte Stand „zwanzig von 23“ ist mit Sicherheit zum Zeitpunkt, zu dem diese Zeilen gelesen werden, überholt.
Denn die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner, welche von den Auswirkungen des Corona-Virus unmittelbar betroffen sind, entwickelt sich landkreisweit – so leider auch in unserer Gemeinde – flächendeckend nach oben. Das Virus unterscheidet weder nach städtischer noch nach ländlicher Umgebung. Zudem kennt die Pandemie keine Grenzen zwischen den Ortsteilen Greffern, Schwarzach mit Hildmannsfeld, Söllingen, Stollhofen oder den Baden-Airpark.
Unterschieden wird bei den „Gemeldeten“ nach dem Grad der Betroffenheit. Zum einen nach tatsächlich infizierten Personen. Bei ihnen wurde das Virus nachgewiesen. Zum anderen gibt es die noch größere Gruppe jener Menschen, die als sogenannte Kontaktpersonen gelten.
Für beide Personengruppen wurde und wird häusliche Quarantäne angeordnet. Die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen wird behördlich überwacht, Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen belegt. Die Beendigung der häuslichen Quarantäne obliegt der Entscheidung der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Die Gemeindeverwaltung Rheinmünster steht in enger Verbindung mit dem Verwaltungsstab des Landratsamtes. Das gemeindliche Handeln wird, angepasst an die sich täglich verändernde Lage, mit dem im Rathaus eingerichteten Krisenstab Rheinmünster abgestimmt.